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Name: ........................Geburtsdatum: ..............Wohnort:.............................

Patientenverfügung (-testament)

Für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage sein sollte, meine Angelegen-heiten selbst zu regeln, verfüge ich im jetzigen Vollbesitz meiner geistigen Sinne:

Wenn bei schwerstem körperlichem Leiden, Dauerbewusstlosigkeit sowie fortschreitendem geistigen Verfall keine Aussicht mehr auf Besserung im Sinne eines für mich erträglichen und umweltbezogenen Lebens besteht,

sollen an mir keine lebenserhaltenden Maßnahmen (z.B. Wiederbelebung, Beatmung, Dialyse, Bluttransfusion, Medikamente) vorgenommen werden bzw. bereits begonnene abgebrochen werden,

wünsche ich keine Ernährung durch Magensonde oder Magenfistel, - wünsche ich keine Antibiotikagabe bei fieberhaften Begleitinfekten,

wünsche ich weitestgehende Beseitigung von Begleitsymptomen, insbesondere von Schmerzen; eine damit unter Umständen verbundene Lebensverkürzung nehme ich in Kauf, - wünsche ich mir persönlichen Beistand,

wünsche ich mir geistlichen Beistand,

wünsche ich, dass mein Hausarzt, Dr...................................................verständigt wird.

bin ich mit einer Obduktion zur Befundklärung einverstanden/nicht einverstanden.

bin ich mit einer Organentnahme zum Zweck der Transplantation einverstanden/nicht einverstanden/einverstanden mit Ausnahme folgender Organe: ...............................................................................................................................................

Datum und Unterschrift der Verfasserin/des Verfassers: .............................................................................. ...........................................

Ich/Wir bestätige(n) mit meiner/unserer Unterschrift, dass Frau/Herr

das Patiententestament im Vollbesitz ihrer/seiner geistigen Kräfte verfasst hat.

..........................................................................................

Unterschrift(en) des/der Zeugen mit Ort und Datum. Zusätzlich Angabe des Namens, des Geburtsdatums und des Wohnortes. .......................................................................................................................................................... ............................................................................................................................................... ...........

BGB(auszugsweise)

Zweiter Teil. Betreuung (in der Fassung vom 01.01.1999)

§ 1896 [Voraussetzung der Betreuung]

Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Anfrage des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.

Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.

Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuers gegenüber seinem Bevollmächtigten bestimmt werden.

Die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr des Betreuten und über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat.

§ 1904 [Ärztliche Maßnahmen]

Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Betreute auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet.Ohne die Genehmigung darf die Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.

Absatz 1 gilt auch für die Einwilligung eines Bevollmächtigten. Sie ist nur wirksam, wenn die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in Absatz 1 Satz 1 genannten Maßnahmen ausfrücklich umfasst. Ob sich diese Bestimmung auch auf den Behandlungsabbruch und Behandlungsverzicht erstreckt, ist in der Rechtssprechung umstritten. (Anmerkung der Ärztekammer Berlin)

§ 1906 [Unterbringung]

(1)Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nicht zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil

auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder

eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.

(2)Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.

(3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Er hat die Beendigung der Unterbringung dem Vormundschaftsgericht anzuzeigen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechen, wenn dem Betreuten, der sich in der Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, ohne untergebracht zu sein, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll.

(5) Die Unterbringung durch einen Bevollmächtigten und die Einwilligung eines Bevollmächtigten in Maßnahmen nach Absatz 4 setzt voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absätzen 1 und 4 genannten Maßnahmen ausdrücklich umfasst. Im übrigen gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.

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Name:

Geburtsdatum:

Wohnort:

Betreuungsverfügung

Für den Fall, dass für mich eine Betreuung eingerichtet werden muss, möchte ich, dass

Name:..............................................................................Geburtsdatum:.............................................

Wohnhaft:.....................................................................    Telefon:........................................................
ersatzweise

Name:...........................................................................    Geburtsdatum:............................................

Wohnhaft:......................................................................... Telefon:.......................................................

diese Aufgabe übernimmt.

Ich möchte, dass mein in der anliegenden Patientenverfügung (-testament) geäußerter Wille konsequent beachtet wird.*
Ich möchte im Pflegefall solange wie möglich und zumutbar zu Hause versorgt werden.*

Ich möchte gern weiterhin regelmäßigen Kontakt zu meinen Enkelkindern haben.*

...........................................................................................................................................................

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Datum und Unterschrift der Verfasser / des Verfassers
       ................................................................................................

Ich/Wir bestätige(n)mit meiner/unserer Unterschrift, dass Herr/Frau
Die Verfügung im Vollbesitz ihrer / seiner geistigen Kräfte verfasst hat.

                                                                                  .................................................................................................

Unterschrift(en) des / der Zeugen mit Ort und Datum. Zusätzlich Angabe des Namens  des Geburtsdatums und des Wohnortes.

.................................................................................................................................................................

.................................................................................................................................................................

* Beispiele: Unzutreffendes bitte streichen. Eigene Wünsche anfügen.

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Vorsorgevollmacht

Name: ..........................Geburtsdatum: .......................Wohnort:............................

 

Für den Fall, dass ic h vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten selbst zu regeln und meinen Willen zu äußern, bevollmächtige ich, auch über meinen Tod hinaus gemäß §§ 1896 Abs.2, 164 ff.BGB

Frau/Herrn.................................................... geb.am:................................................ Wohnhaft:...................................................... Telefon:................................................

ersatzweise

Frau/Herrn.................................................... geb.am:................................................ Wohnhaft:...................................................... Telefon:................................................

Die Feststellung, dass ich wegen meiner körperlichen oder geistigen Verfassung außerstande bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln und meinen Willen zu äußern, muss in jedem Fall von einem Arzt getroffen werden.

1. Umfang der Vollmacht

Die Vollmacht berechtigt und verpflichtet meinen Bevollmächtigten, meinem Willen entsprechend zu handeln, wie er in dieser Vollmacht zum Ausdruck kommt. Die Vollmacht umfasst insbesondere folgende Inhalte:

a) Im gesundheitlichen Bereich

die Abgabe von Erklärungen im Behandlungsgeschehen, z.B. die Einwilligung in Untersuchungen meines Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen oder operative Eingriffe, gleichgültig, ob es sich um lebensgefährliche oder mit schwerwiegenden Nebenwirkungen bzw. Folgen behaftete Maßnahmen handelt oder nicht;

die Aufenthaltsbestimmung, vor allem die Entscheidung über die Aufnahme in ein Kranken-haus oder die Unterbringung in einem Pflegeheim oder einer Einrichtung mit Freiheitsentzug bzw. über das Verlassen dieser Einrichtungen;

die Einwilligung in freiheitsentziehende oder unterbringungsähnliche Maßnahmen, wenn sie nicht nur der Beherrschung einer akuten Situation dienen, sondern über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig durchgeführt werden sollen;

die Einwilligung zur Einstellung lebenserhaltender oder lebensverlängernder Maßnahmen oder in einen Behandlungsverzicht. Die Einwilligung darf von meinem(n) Bevollmächtigten nur erteilt werden, wenn bei schwerstem körperlichem Leiden, Dauerbewusstlosigkeit sowie fortschreitendem geistigen Verfall nach einstimmiger Beurteilung meiner behandelnden Ärzte keine Aussicht mehr auf Besserung im Sinne eines für mich erträglichen und umweltbezogenen Lebens besteht:

die Einwilligung zur Teilnahme an einem medizinischen Forschungsprojekt;

die Einwilligung zu einer Obduktion zur Befundklärung;

.................................................................................................................................

Diese Vollmacht berechtigt und verpflichtet die behandelnden Ärzte, meinem Bevollmächtigten über meine Erkrankung und meinen Zustand aufzuklären, um ihm seine Entscheidung im gesundheitlichen Bereich zu ermöglichen. Ich entbinde die behandelnden Ärzte von ihrer ärztlichen Schweigepflicht. Mit einer Organentnahme zum Zweck der Transplantation bin ich einverstanden/nicht einverstanden/einverstanden mit Ausnahme folgender Organe:

b) Im vermögensrechtlichen Bereich umfasst die Vollmacht insbesondere (ergänzend zu a) die Befugnis,*

von den auf meinen Namen lautenden Konten bei Banken und Sparkassen Geldbeträge abzuheben oder Überweisungen vorzunehmen, um einen Krankenhausaufenthalt oder den Aufenthalt in einem Pflegeheim einschließlich der durch Versicherung nicht gedeckten Arztkosten sowie den laufenden Mietzins für meine Wohnung und sonstige laufende Unkosten zu bezahlen.

Verträge oder sonstige Vereinbarungen mit Kliniken, Senioren- oder Pflegeheimen abzuschließen - im Fall einer dauernden Unterbringung meine Wohnung aufzulösen, das Mietverhältnis zu kündigen und die Wohnungseinrichtung zu veräußern

Anträge auf Leistungen der Kranken

und der Pflegeversicherung, auf Rente oder sonstige Versorgungsbezüge sowie auf Sozialhilfe zu stellen und erforderlichenfalls auf dem Rechtsweg zu verfolgen ...............................................................................................................................................

II. Widerruf der Vollmacht

Ich behalte mir vor, diese Vollmacht jederzeit zu widerrufen.

III. Zum Fall einer Betreuung (nicht die Person des/der Bevollmächtigten einsetzen!)

Sollte trotz dieser Vollmacht ausnahmsweise die Bestellung eines Betreuers notwendig werden, weil z.B. die/der Bevollmächtigte ihre/seine Aufgabe (insbesondere wegen Krankheit) nicht wahrnehmen kann, so schlage ich dafür vor:

Name:..............................................................Geburtsdatum:............................................................. Wohnhaft:........................................................Telefon:.........................................................................

Datum, Unterschrift der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers ............................................................................................................................................... Ich/Wir bestätige(n) mit unserer Unterschrift, dass Herr/Frau.............................................................................

Die Vorsorgevollmacht im Vollbesitz ihrer/seiner geistigen Kräfte verfasst hat.

Unterschrift (en) des/der Zeugen **mit Ort und Datum. Zuzüglich Angabe des Namens , des Geburtsdatum und des Wohnortes. ............................................................................................................................................... ............................................................................................................................................... ...............................................................................................................................................

*Unzutreffendes bitte streichen. Eigene Wünsche anfügen ** Im Fall notarieller Beurkundung werden keine Zeugenunterschriften benötigt

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Was nützt ein Schwerbehindertenausweis?

Mit einem Schwerbehindertenausweis hat man Anspruch auf folgende Leistungen:: 

  •   steuerliche Erleichterungen
  •   Vergünstigungen im Personen-, Nah- und Fernverkehr
  •   Vergünstigungen beim Wohnen
  •   Schutz des Schwerbehi ndertengesetzes

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für die Schwere der bestehenden Behinderung und als Ausweis für das Recht auf Inanspruch-nahme bestimmter Nachteilsausgleiche. 
Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (10 - 100%), bestimmt. 

Folgende Merkzeichen berechtigen zur Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche:

aG ___aussergewöhnlich Gehbehindert
G ____erheblich gehbehindert
H ____hilflos
B ____Notwendigkeit ständiger Beegleitung
BL ___blind
RF ___befreit von der Rundfunkgebührenpflicht

 

Zudem kann  ein Beiblatt mit einer Wertmarke für die "Freifahrt" für den öffentlichen Personenverkehr beantragt werden. Das Beiblatt ist nur in Verbindung mit dem Ausweis für die Dauer eines Jahres gültig. Je nach Behinderung ist dieses Beiblatt umsonst oder kostet 60 DM für sechs und 120 DM für 12 Monate. 
 

 Wo beantragt man einen Schwerbehindertenausweis?

Einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis stellt man beim zuständigen Versorgungsamt. Dazu reicht ein formloses Schreiben aus. 
Es empfiehlt sich dem Schreiben ein ärztliches Gutachten  über die Art der Behinderung beizulegen und mit dem Arzt zuvor die Beantragung des Ausweises zu besprechen. 

Das Versorgungsamt setzt sich dann mit den behandelnden Ärzten in Verbindung und fordert ergänzende ärztliche Unterlagen und Gutachten an. 

Nach einigen Wochen erhalten Sie vom Versorgungsamt einen Bescheid über die Einstufung Ihrer Behinderung sowie den Schwerbehindertenausweis zugesandt. 

Die Gültigkeit des Ausweises ist in der Regel auf die Dauer von längstens 5 Jahren n befristet. 

Die Gültigkeitsdauer kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden. Dann muss wieder ein neuer Ausweis beantragt werden.

 

 Wie wird die Behinderung festgestellt?

Die Feststellung des Grades der Behinderung  wird vom Versorgungsamt auf Grundlage der von Ihren behandelnden Ärzten vorgelegten Unterlagen und Gutachten getroffen. 
In diesem Zusammenhang macht sich der ärztliche Gutachter des Versorgungsamts ein Bild über die Art und Schwere der vorliegende Behinderung und legt anhand der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 1983)" den Grad der Behinderung und die Merkzeichen fest. 

 

 Wie wird Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt?

Sind Sie bei einem ablehnenden oder ungünstigen Bescheid der Meinung, daß Ihnen ein höherer Grad der Behinderung oder bestimmte Merkzeichen zustehen, so können Sie gegen den Bescheid innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel ein Monat) Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Dazu genügt ein formloses Schreiben. 
Das Landesversorgungsamt überprüft die Entscheidung des Versorgungsamtes und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht. 

 

 Wie wird gegen den Bescheid geklagt?

Wurde der Bescheid des Versorgungsamtes auch nach Ihrem Widerspruch wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit auf dem Klagewege den Bescheid anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage von Ihnen/Ihrem Anwalt beim zuständigen Sozialgericht. 
Sind sie wirtschaftlich nicht in der Lage die Kosten für ein Rechtsberatung bei ihrem Anwalt oder ein Klageverfahren aufzubringen, können Sie Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. 

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